| Druckstange mit Notausgangs-Überwachungsfunktion |
In der Euro-Norm DIN EN 1125 wird festgelegt, dass Paniktüranlagen nur noch mit Stangengriffen oder Druckstangen quer über die Türebene versehen werden dürfen. Mit der zum Europa-Patent angemeldeten e-Bar ist der GfS-Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH die Entwicklung einer bislang einzigartigen Druckstange für Paniktüren gelungen:
Hier ist die Notausgangs-Überwachungsfunktion mit Alarmgebung bereits integriert. Damit sind sowohl die schnelle und problemlose Öffnung als auch die Kontrolle und Überwachung der Notausgangstür gleichermaßen gewährleistet.
Durch ihre auffällige Beleuchtung (Rot/Grüne LED „Notausgang
Alarmgesichert“) und ihre Montage auf halber Türhöhe ist selbst bei
starker Rauchentwicklung eine leichte und schnelle Erkennbarkeit des
Notausganges gegeben. Bei Betätigung der e-Bar kann die Tür schnell und
ohne großen Kraftaufwand geöffnet werden.
Zeitgleich wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, der auf eine eventuelle missbräuchliche Benutzung hinweist. Hierbei kommt ein zweistufiges Alarmsystem zum Tragen: Stufe 1 - Voralarm: Bei leichtem Druck gegen die e-Bar wird ein optischer (Leuchten eines roten LED-Feldes) und akustischer (95 db/1m) Voralarm aktiviert, der wieder erlischt, sobald die e-Bar losgelassen wird. Eine eventuelle missbräuchliche Benutzung des Notausgangs kann hierdurch unterbunden werden, denn der Voralarm schreckt vor weiterem Durchdrücken ab. Die Tür bleibt geschlossen. Stufe 2 – Hauptalarm: Bei vollständigem Durchdrücken der e-Bar ist das Passieren des Notausgangs möglich. Hierbei wird der optische (Aufleuchten eines grünen LED-Feldes) und akustische Hauptalarm (95 db/1m) ausgelöst, der nur von einer autorisierten Person über einen in der e-Bar integrierten Schlüsselschalter quittiert werden kann. Anschließend wird das Gerät mittels Schlüsselschalter wieder in die Scharfstellung versetzt. Die Funktionen der Vorrichtung sind individuell modifizierbar. So kann beispielsweise neben einer örtlichen Alarmierung über einen potentialfreien Kontakt eine Alarmweiterleitung erreicht werden. Die Stromversorgung erfolgt wahlweise über eine Batterie oder über ein externes Netzteil. Darüber hinaus kann die e-Bar in Verbindung mit einer elektrischen Verriegelung als Freigabeelement und Alarmgeber gleichermaßen fungieren. |

In der Euro-Norm DIN EN 1125 wird festgelegt, dass Paniktüranlagen nur noch mit Stangengriffen oder Druckstangen quer über die Türebene versehen werden dürfen. Mit der zum Europa-Patent angemeldeten e-Bar ist der GfS-Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH die Entwicklung einer bislang einzigartigen Druckstange für Paniktüren gelungen: