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Starke Marken.

Vertrauen Sie auf Qualität - denn wir tun es auch. Langjährige Erfahrung und das richtige Gespür bilden die solide Grundlage für den perfekten Schutz:
Rauchmelderpflicht bald auch in Niedersachsen
RauchmelderBrandschutz in Neu- und Bestandsbauten gesetzlich vorgesehen!

Niedersachsen wird als mittlerweile achtes Land in 2010 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern einführen, wenn Kabinett und Landtag dem eingebrachten Bauordnungsentwurf des Sozialministeriums zustimmen. Ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Vorschrift sofort für Neubauten durchgesetzt werden. Für bestehenden Wohnraum ist eine Übergangsfrist bis circa 2018 vorgesehen. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel der Länder Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Januar 2010 sogar in Bestandsbauten Rauchmelderpflicht. Wir raten : „Beim Kauf der Melder ist der Blick auf Qualitätsunterschiede ratsam, die das spätere Handling erleichtern können.“

70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet.
 
Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen.*

Gesetzliche Grundlagen

Die entsprechenden Bestimmungen werden in der Landesbauordnung Niedersachsen festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Tip : „Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss“ Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Hierzu haben Vermieter und Eigentümer durch mindestens jährliche Kontrollen sicher zu stellen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind.

Diese Sorgfaltspflicht kann auch durch entsprechende Mietvertragsänderungen auf den Mieter übertragen werden. Viele Wohnungsinhaber scheuen noch den Einsatz von Rauchmeldern, da sie Fehlalarme befürchten, ausgelöst beispielsweise durch Küchendünste, aber mit einer kompetenten Beratung und entsprechend guten Produkten ist dies jedoch fast ausgeschlossen und jeder kann sich effektiv gegen Brandgefahren schützen!

Tipps für den Kauf von Rauchmeldern

Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den Meldern des Herstellers GEV – in Niedersachsen der einzige Produzent von Rauchmeldern – sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays gearbeitet werden muss. Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen.

In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert – beispielsweise ein Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten abgeben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.