Das Waffengesetz in Deutschland regelt nicht nur alle Rahmenbedingungen für den Kauf und die Verwendung verschiedener Waffen, sondern gibt auch klare Richtlinien für die Aufbewahrung.

Schriftlich festgehalten ist dieser Aspekt im §36 des aktuellen Waffengesetzes. Mit der Überarbeitung in diesem Jahr ändert sich hier für die Waffenbesitzer einiges. Waffenschränke der VDMA Sicherheitsstufen A bis B, S1 nach EN 14450 sind für die ordnungsgemäße Lagerung nicht mehr zugelassen.
Sind Sie nun auf der Suche nach einem passenden Modell für die komfortable und sichere Aufbewahrung, möchten wir Ihnen im Folgenden den Waffenschrank Ranger I/8 vorstellen und empfehlen.

Geeignet ist dieser Waffenschrank für alle Lang- und Kurzwaffen, er punktet zusätzlich mit einer praktischen Funktionalität. Sie haben freie Wahl bei der Schließart. Neben dem klassischen Schlüssel oder einem Code funktioniert dies hier auch mittels eigenem Fingerabdruck. Da der Bedarf verschieden ist, steht das Modell wahlweise mit Stauraum für fünf, sieben oder acht Langwaffen zur Auswahl bereit.

Sowohl unbefugte Nutzung wie auch einen Diebstahl weiß der Waffenschrank effektiv zu verhindern. An drei Seiten sorgen starke Bolzen für einen sicheren Verschluss, zudem lässt sich der Tresor fest an der Wand oder am Boden verankern.
Übrigens: Im Inneren findet nicht nur ein zusätzliches Fach, sondern auf Wunsch auch ein abschließbarer Innentresor Platz. Die separate und sichere Aufbewahrung von Munition ist mit dem Ranger I/8 dementsprechend möglich.